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Neue Informationspflichten für Dienstleister

Seit Mitte Mai ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft. Die Bundesregierung hat damit einen weiteren Teil der europäischen Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt. Dadurch sollen die in einem Dschungel unterschiedlichster Gesetzeswerke normierten Informationspflichten (Gesetz über das elektronische Handelsregister, Telemediengesetz, Preisangabenverordnung etc.) nochmals ergänzt werden. Die Verordnung bezweckt vor allem mehr Transparenz bei Geschäften mit Dienstleistern. Sie gilt ausdrücklich auch für Freiberufler und andere Selbstständige, wobei allerdings einige Berufsgruppen (etwa Ärzte) ausgenommen sind.

Hinsichtlich der veröffentlichungspflichtigen Inhalte wird zwischen stets zur Verfügung zu stellenden Angaben und solchen, die auf Nachfrage gegeben werden müssen, unterschieden. Wer eine geschäftliche Website betreibt, wird viele der Anforderungen an diese Angaben wiedererkennen: Sie decken sich weitgehend mit den "Allgemeinen Informationspflichten geschäftsmäßiger Telemedien" - auch bekannt als Web-Impressum. Allerdings treten auch neue Pflichtangaben hinzu, etwa welcher Staat eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung verliehen hat oder mit welchem Versicherungsträger der Berufshaftpflichtversicherungsvertrag abgeschlossen ist.

Die Informationen können dabei den Kunden auf vier Wegen zugänglich gemacht werden, nämlich als unaufgeforderte, schriftliche oder mündliche Mitteilung, als leicht zugänglicher Aushang am Ort der Leistungserbringung oder des Vertragsschlusses, via Internet (z. B. als Internetseite oder zum Download) bzw. auf anderem elektronischem Weg oder durch Abdruck in allen ausführlichen Informationsunterlagen über die angebotene Dienstleistung.

Werden Angaben den Kunden nicht, unvollständig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, droht eine Geldbuße bis zu einer Höhe von 1.000,00 Euro. Zudem steht zu befürchten, dass eine Auseinandersetzung mit selbsternannten Abmahnrittern wegen Verletzung von Informationspflichten unausweichlich wird, was mit einem zusätzlichen Kostenrisiko verbunden ist.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wie Sie sich hiervor schützen können, stellen wir Ihnen gerne weitere Informationen zur Verfügung. Wir beraten Sie gern.

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