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Aktuell: Steuersünder-CD - Flucht in die Selbstanzeige

Wohl keine Nachricht erregt in diesen Tagen die Gemüter mehr als der durch die Bundesregierung vorgenommene Ankauf der im Februar 2010 für 2,5 Mio. Euro angebotenen »Steuersünder-CD«. "Die Daten-CD liegt seit dem 26.02.2010 der Finanzverwaltung vor", erklärte das Finanzministerium NRW. Es wird momentan gemutmaßt, dass die Daten nicht wie anfänglich angenommen von der Credit Swiss, sondern von der britischen HSBC-Bank stammen.

Die Folge: Fast 10.000 Selbstanzeigen von Steuersündern gab es schon bis Mitte März, täglich kommen Angaben der Zeitschrift "Capital" zufolge rund 250 dazu. Unter den Bundesländern liegt Baden-Württemberg mit 2.418 Selbstanzeigen nach diesen Berichten an der Spitze, gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit 1930 auf Rang zwei. Erwarteten die Experten hierdurch zunächst noch 100 Millionen Euro Steuernachzahlungen, so gehen alle inzwischen davon aus, dass die Datensammlung wertvoller ist. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble rät jedem, "der meint, dass er in der Vergangenheit Steuern hinterzogen haben könnte", zur Selbstanzeige (Augsburger Allgemeine).

Es trifft zwar zu, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist. Ob eine Selbstanzeige überhaupt notwendig ist oder nicht, kann allerdings nur ein Fachmann entscheiden. Entschließt man sich, den Weg der Abgabe einer Selbstanzeige zu gehen, ist wiederrum Vorsicht geboten: Es gibt zwar keine Formvorschriften für eine Selbstanzeige. Eine falsche oder fehlerhafte Selbstanzeige hat jedoch zur Konsequenz, dass ihre strafbefreiende Wirkung nicht eintritt. Wer etwa die Steuerschuld zu niedrig erklärt oder nicht für alle erforderlichen Zeiträume die Angaben nachholt, bleibt für die verbliebenen, nicht erklärten Steuerschulden als Steuerhinterzieher strafrechtlich verantwortlich. In diesen Fällen kann die Strafanzeige mehr Schaden als Nutzen bringen. Die steuerlichen Verhältnisse sind daher für die zurückliegenden Jahre in jedem Einzelfall zu überprüfen. Die Konsultation eines Rechtsanwalts oder spezialisierten Steuerberaters ist daher unumgänglich.

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