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Auslaufmodell Selbstanzeige?

Die Pläne zur Abschaffung der Selbstanzeige gem. § 371 AO konkretisieren sich, nachdem die SPD-Fraktion eine Gesetzesvorlage zur Abschaffung der bisherigen Regelungen zur Selbstanzeige vorgelegt hat. Auch in der CDU/ CSU mehren sich Stimmen, die zumindest eine Modifikation befürworten, erste Pläne hierzu sind bereits im März diesen Jahres vorgelegt worden.

Zentrale Bedeutung kommt insoweit der Streichung des § 371 AO zu. Um Steuerhinterziehern jedoch eine „letzte Möglichkeit“ zu geben, sich den Finanzbehörden zu offenbaren, soll die Änderung erst mit Wirkung zum 01.01.2011 in Kraft treten. Für die Einhaltung dieser Frist dürfte erforderlich sein, dass bis zu diesem Zeitpunkt alles notwendige getan ist, damit eine Neubescheidung für die Finanzverwaltung ohne Weiteres möglich wird.

Nur derjenige reuige Steuersünder, der leichtfertig Steuern verkürzt hat, soll auch zukünftig vor Sanktionen geschützt werden. Insoweit verbleibt es bei der bisherigen Regelung des § 378 Abs. 4 AO.

Die Neuauflage eines Amnestiegesetzes, so wie es beispielsweise für den Veranlagungszeitraum 2004 in Geltung war, wird nach jetziger Planung nicht diskutiert.

Da erfahrungsgemäß für die Erstellung der Selbstanzeige eine erhebliche Vorbereitungszeit notwendig ist, ist unbedingt geboten, frühzeitig tätig zu werden.

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