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Wir unterstützen Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und beraten und vertreten Sie sowohl im individuellen als auch im kollektiven Arbeitsrecht. Dies schließt die Vertretung Ihrer Interessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten und den Einigungsstellen ein. Ebenso helfen wir Ihnen bei der Entwicklung und Ausarbeitung von maßgeschneiderten Verträgen für Ihre Arbeitnehmer. Auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und hier insbesondere bei personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Kündigungen beraten wir Sie. Weiterer Beratungsschwerpunkt ist die Entwicklung maßgeschneiderter Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen unter Berücksichtigung von steuer- und sozialrechtlichen Aspekten. Im kollektiven Arbeitsrecht unterstützen wir bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat, wir beraten und formulieren Interessenausgleichsvereinbarungen und Sozialpläne. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir akzeptable Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträge. |
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