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Grundsteuerreform 2022: Was Sie nun wissen müssen

Die Grundsteuer betrifft - als Eigentümer von Immobilien oder als Mieter über die Nebenkosten - fast jede Person in Deutschland. Trotzdem ist sie, anders als z.B. die Erbschaftsteuer, fast nie Gegenstand öffentlicher Debatten.

Dies könnte sich nun ändern: 2016 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Grundsteuer in der bisherigen Form verfassungswidrig ist, weil der zugrundeliegende Wert der Immobilien, nach den bisherigen Verfahren unzureichend ermittelt ist und damit zu einer ungerechten Besteuerung führt.

Als Folge muss nun zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 für jede Immobilie in Deutschland - insgesamt etwa 34 Millionen - eine Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwertes abgegeben werden. Es besteht eine Erklärungspflicht für jede Eigentümerin und jeden Eigentümer - auch ohne ausdrückliche Einzelaufforderung. Die Abgabe der Erklärung kann auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.

Auf Basis der Erklärung wird das Finanzamt einen Bescheid erlassen, mit dem der für die Grundsteuer relevante Wert der Immobilie festgestellt wird. Daraufhin ergeht ein Grundsteuermessbescheid durch das Finanzamt, der dann wiederum von den Kommunen zur Grundlage des neuen Grundsteuerbescheides gemacht werden wird. Sie erhalten also insgesamt drei Steuerbescheide.

Erstaunlicherweise erfolgt die Berechnung des Grundbesitzwertes nicht einheitlich. Jedes Bundesland hat die Möglichkeit, eine eigene Berechnungsmethode zu wählen. Hiervon haben Bayern und einige andere Länder Gebrauch gemacht.

Die neu ermittelten Grundbesitzwerte sollen ab dem Jahre 2025 gelten. Wie lange die Finanzämter tatsächlich benötigen werden, um die abgegebenen Erklärungen zu bearbeiten, ist allerdings noch unklar. Zudem bleibt abzuwarten, ob das Ziel, eine Erhöhung der Grundsteuerbelastung für die einzelnen Immobilien zu vermeiden, auch erreicht wird.

Die Erklärungen können über das Online-Portal ELSTER abgegeben werden. Es besteht allerdings selbstverständlich auch die Möglichkeit, alles mit Hilfe eines Steuerberaters erledigen zu lassen. Dieser kann Sie bereits bei der Zusammenstellung der benötigten Unterlagen und Informationen unterstützen und insbesondere dann die erlassenen Bescheide auf ihre Richtigkeit prüfen.

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Friedrich-W. Brenzel
Rechtsanwalt und Steuerberater


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