Steuerpflicht von Erstattungszinsen auf Steuerforderungen
Nach Ansicht des 5. Senates des Finanzgerichts Münster ist die durch das Jahressteuergesetz 2010 rückwirkend angeordnete Besteuerung von Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen zahlt, verfassungsgemäß (Urteil vom 16. Dezember 2010, 5 K 3626/03 E; Pressemitteilung vom 17.01.2011).
Die gesetzgeberische Entscheidung, auf der einen Seite Erstattungszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu besteuern und auf der anderen Seite Nachzahlungszinsen nicht zum Abzug als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer zuzulassen, sei nicht zu beanstanden. Der Gesetzgeber sei nicht verpflichtet, parallele Regelungen zu schaffen.
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